Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Timo Röllinghoff, nachfolgend auch Dienstleister genannt, und dem Vertragspartner.
Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluß vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass der Dienstleister schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich, wozu auch eMail zählt, den Vertragsabschluß bestätigt. Schriftliche Angebote (Brief, eMail) seitens des Dienstleisters sind verbindlich für die Dauer von 14 Tagen seit Aussendung des Angebotes.
Die Beauftragung des Dienstleisters kann über die Website des Dienstleisters erfolgen. Der Dienstleister ist berechtigt, das kundenseitige Vertragsangebot innerhalb einer Woche abzulehnen. Die Annahme kann durch die Erbringung der Dienstleistung oder auch dadurch erklärt werden, dass der Dienstleister dem Kunden in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigt. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.
Leistungen und Preise
Der Dienstleister kann sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den vom Dienstleister erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge (III 1. bis 3.) nach § 611 ff. BGB. Der Dienstleister behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist der Dienstleister berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
Installationsleistungen
Die Leistung wird von Dienstleister am Ort der Aufstellung des Gerätes erbracht. Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software.
Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- oder Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelungen etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfache Anfahrten zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt.
Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch Dienstleisters.
Reparatur- und Wartungsleistungen
Die Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes oder einer von uns autorisierten Werkstatt erbracht. Für die Leistungen des Dienstleisters sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen - unabhängig vom Ergebnis - zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der vom Dienstleister nicht zu vertreten ist. Dem Dienstleister kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn
der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt;
ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war und / oder den Zugang zu den Geräten nicht ermöglicht hat;
der Auftrag storniert wurde und Dienstleister bereits auf dem Weg zum Kunden war und / oder der Auftrag während der Ausführung storniert wird;
die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind.
Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Dienstleisters zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet der Dienstleister, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Dienstleisters beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste und / oder Datenänderungen übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
Beratungsleistungen, Schulung, Einweisung
Bei Bedarf werden dem Kunden Einweisungen und Schulungen angeboten. Zum Teil sind die Kosten für kurze Unterweisungen schon in den Installationspauschalen beinhaltet. Der Dienstleister informiert den Kunden zuvor über den beinhalteten Einweisungszeitraum. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen werden gemäß des jeweiligen Preisangebotes in Rechnung gestellt.
Ansprüche gegen den Dienstleister wegen Beratungsfehler bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation und / oder Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt ein möglicher Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, berührt dies den Honoraranspruch des Dienstleisters nicht; das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung oder Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach möglicherweise vorhandenen Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.
Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Der Dienstleister hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden beim Dienstleister zustande.
Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten.
Lieferung von Waren
Bei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat der Dienstleister seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über.
Zur Erprobung oder zu leihweise gelieferten Gegenständen oder Software, sowie mietweise überlassene Waren, verbleiben bei dem Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und den zufälligen Untergang verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des Kunden zu versichern.
Preise
Der Dienstleister hält sich an seine schriftlichen Angebotspreise (Brief, E-Mail) 14 Tage gebunden. Für die Standardserviceleistungen ist die Service-Preisliste im Internet zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Endkunden maßgebend.
Informationspflichten
Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten dem Dienstleister unverzüglich mitzuteilen.
Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann der Dienstleister vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.
Zahlungspflichten
Zahlungen an den Dienstleister sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort fällig (ohne Abzug).
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung leistet.
Gewährleistung und Haftung
Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten.
Der Dienstleister haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Dienstleisters oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen des Dienstleisters zurückzuführen sind.
Eigentumsvorbehalt
Der Dienstleister behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Dienstleister berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihm gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte des Dienstleisters durch Dritte beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich den Dienstleister davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte des Dienstleisters zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte des Dienstleisters hinzuweisen.
Schutzrechte
Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber dem Dienstleisters dafür, dass er die vom Dienstleister geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten den Dienstleister im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen.
Der Dienstleister weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis.
Der Dienstleister verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass er keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder an Dritte weitergeben wird, sofern er hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.
Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Dienstleister und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz des Dienstleisters der Gerichtsstand. Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Dienstleister auch der Erfüllungsort.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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